Einstellung von über 3’900 illegalen Mobilfunkantennen

Medienmitteilung: «Das Bundesgericht gibt uns Recht»

Zürich, 23. Dezember 2024: Der Kampf um korrekte Bewilligungsverfahren für 5G-Antennen geht in eine neue Runde. Sieger nach Punkten ist die Wohnbevölkerung. Nach dem neuesten, kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid «Winterthur» steht fest: Alle adaptiven 5G-Antennen mit Korrekturfaktor und alle unbewilligt umgebauten Antennen sind illegal in Betrieb.

Nun sind die Mobilfunkanbieter gefragt. Sie müssen die illegal betriebenen Antennen ausser Betrieb nehmen und die Korrekturfaktoren deaktivieren. Zur Durchsetzung verpflichtet sind die Gemeinden als Bauaufsichtsbehörden. Gleichzeitig reichen Anwohnende Einsprache gegen hunderte unzulässige, nachträgliche Baugesuche ein. Sollten die unbewilligt betriebenen Antennen nicht unverzüglich den gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, drohen neben den Einsprachen auch zahlreiche baurechtliche Anzeigen.

Der Verein Schutz vor Strahlung unterstützt das Engagement der Bevölkerung mit Dokumentvorlagen zum Download. Diese Massnahmen sind wichtig zum Schutz der Menschen gegen überhöhte Strahlung von Mobilfunkantennen.

https://schutz-vor-strahlung.ch/news/das-bundesgericht-gibt-uns-recht