Archiv für den Monat: Februar 2017

Elektrosmog per Gesetz

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung für eine stärkere Verbreitung offener WLAN-Netze sorgen.

Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht unter anderem vor, dass Anbieter den Zugang zu solchen Hotspots nicht verschlüsseln müssen. Wer sein WLAN-Netz anderen anbietet, soll auch nicht mehr dafür zahlen müssen, wenn diese darin gegen Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme herunterladen.

Konkret heißt es in dem Reuters am Montag vorliegenden Entwurf, die WLAN-Betreiber sollten nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben, die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes einzustellen. Zudem wird die bisherige Störerhaftung auf Unterlassung abgeschafft. Betreiber der Funknetze müssen damit keine Abmahnkosten mehr fürchten.

Hotspots sind in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in anderen Ländern. Als Ursache gilt die Rechtslage: Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher wegen der sogenannten Störerhaftung dafür mitverantwortlich, was andere damit tun. Dies schreckt viele Cafes, Restaurants oder Städte ab, einen WLAN-Zugang einzurichten.

Konkret soll nun im Telemediengesetz klargestellt werden, dass eine Haftungsklage gegen die Anbieter von Wi-Fi-Zugängen nicht in Betracht kommt, wenn Kunden etwa illegale Daten herunterladen oder sie zum Download anbieten. Neben Cafes, Restaurants, Hotels und Flughäfen sollen so auch Einzelhändler, Bürgerämter, Touristeninformationen und Arztpraxen ermuntert werden, einen Internet-Zugang anzubieten. Zugleich soll damit die Attraktivität Deutschlands gefördert werden.

Drahtlose Internetzugänge gelten etwa für Cafes, Restaurants und Hotels, auf Flughäfen aber auch in Einkaufszentren und Arztpraxen mittlerweile als wichtiger Wettbewerbsfaktor.