Das bringt 5G für Privatanwender

„Auf dem Papier bietet 5G viel Potenzial, das Mobilfunknutzer in Deutschland jedoch kaum ausschöpfen können. Abgesehen von vermutlich eher geringen Geschwindigkeitszuwächsen und geringeren Latenzen sind für den Alltag keine Vorteile zu erkennen. Nahezu alles, was mit 5G in Verbindung gebracht wird, ist oder wäre in gleicher oder vergleichbarer Qualität auch mit 4G umsetzbar. Killer-Applikationen, die die Nutzung schmackhaft machen, sind noch nicht in Sicht.“

Zu diesem Schluß kommt ein Artikel auf heise.de

5G ist in aller Munde

Die sich stetig ausbreitende Digitalisierung wird häufig damit beworben daß ohne Internet, Smartphones und Computer heute nichts mehr gehe. Die selben Aussagen hört und liest man in den Medien. Überall wird die neue Funkwellentechnik angepriesen aber die Gefährdung der Gesundheit und besonders die Wirkung auf den empfindlichen kindlichen Organismus werden verschwiegen. Die Medien stimulieren eine gefährliche Euphorie über Smartphones, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und so weiter.

Aber die Politik und Wirtschaft wollen bekanntlich bis spätestens 2020 damit beginnen den Globus mit 5G Sendern einzuhüllen. Der neue Funk Standard 5G sendet 100 mal mehr Daten mit 100 mal stärkerer Intensität als die alten Funkstandards. Durch diese hohen Leistungen ist sogar eine Erwärmung der Lufthülle der mit 5G Funknetzen bestückten Erde zu erwarten. Dies ist absolut absurd Angesichts der Diskusionen um den Klimaschutz.

Ultra kurze elektromagnetische Wellen können im menschlichen Körper eigene Sende- und Empfänger-Systeme bilden. Auf diese Weise strahlen Sie selbst, so dass die Strahlen der elektromagnetischen Frequenzen tiefer ins Körpergewebe eindringen. Diese Erscheinung wird besonders dann wirksam, wenn ultrakurze elektromagnetische Wellen entweder ihre Leistung oder ihren Zustand schnell ändern. Nach dem heutigen Erkenntnisstand bedienen die 5G-Sendeanlage beide Kriterien.

Router,Computer und neuerdings das Internet der Dinge (IoT) werden durch Funkwellen miteinander verbunden. WLAN (Wireless Local Area Network = drahtloses lokales Funknetzwerk) sended mit Frequenzen von 2,4 GHz über 5 GHz gepulst mit einer Frequenz von 10 Hertz. Die hohe Leistungsflußdichte der Strahlung in bis zu 30 cm Zentimetern Entfernung vom Router entspricht der eines nahen Mobilfunksenders. Diese 10 Hz Pulsation ist nicht sinusförmig und hat auch nicht die geringste Ähnlichkeit mit der Schumann Resonanz (ca. 8 Hertz).

Die 10 Hz Impulse bewirken in den funktionellen Körperprozessen intensive Störungen. Sie sind im Elektrokardiogramm sichtbar und selbst dann noch zu registrieren wenn das WLAN bereits abgeschaltet ist. Dieses Phänomen kann man wie folgt erklären: wenn jemand längere Zeit starke Schmerzen hat, bildet sich ein Schmerzgedächtnis. In diesem Fall hat der betreffende noch schmerzen, auch wenn die Ursache des Schmerzes beseitigt ist (zum Beispiel Phantomschmerz nach Amputationen). Die WLAN-10-Hz Pulsung bildet also analog zum Schmerzgedächtnis ein WLAN-Pulsations-Stress-Gedächtnis. Das bedeutet, die Menschen werden auch dann weiter gestresst, wenn sie das WLAN abschalten. Die Symptome können sich fest im Gedächtnis eingravieren, so dass sie lebenslang bestehen.

Die Symptome und Erkrankungen nach längerer Einwirkung von EMF:

  • Schlafstörungen
  • Kopfschmerzen
  • Depressionen, Burnout, Demenz
  • Bis Funktion von Sinneswahrnehmungen, hören, riechen
  • Störungen der Konzentration und Aufmerksamkeit
  • Gedächtnisstörungen
  • Spannungen, Angst, Stress
  • Geistige Verwirrungen
  • Appetitlosigkeit
  • Hauteffekte (Brennen, Entzündungen)
  • Seekrankheit
  • Oxidativer Stress, Autoimmunerkrankungen
  • Neurodegenerative Erkrankungen
  • Störungen des Lernens, des Gedächtnisses, der Konzentration und des Verhaltens
  • Handysucht und FOMO (fear of missing out = Angst, etwas zu verpassen)

Ein anderer Aspekt ist die zunehmende Überwachung. So sagte Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung im Deutschen Bundestag: „Zu keine Zeit in der Menschheitsgeschichte hat es derartig gute Bedingungen für eine totalitäre Diktatur gegeben wie heute. Was Hitler an Propagandamöglichkeiten, was die Stasi an Überwachungsapparat hatte, ist Kinderkram gegen das, was heute möglich ist.“

Der Internet Kritiker Jaron Lanier äußerte sich am 3.11.2018 in einem Spiegel-Interview wie Folgt: „All die Eltern, die bei Google und Facebook arbeiten, erlauben ihren Kindern nicht, die Produkte zu benutzen, die sie selbst entwickeln. Die Kinder im Silicon Valley kriegen alle keine Handys und dürfen sich vor keinen Bildschirm setzen.“

Die bekannten Ergebnisse und Erkenntnisse erfordern dringend eine wissenschaftlich fundierte neue Grenzwertfestlegung. Die Antenneneffekte und die Bildung von freien Radikalen führt zur Schlussfolgerung daß EMF-Funkstrahlung wie radioaktive Strahlung wirken kann.

Handy-Chips reduzieren erhöhte EEG-Gehirnaktivität hervorgerufen durch Handystrahlung

Aktuelle neurophysiologische Studien der Johannes Gutenberg Universität in Mainz zeigen, dass Expositionen durch elektromagnetische Felder (EMF), die durch die Strahlung von Mobiltelefonen erzeugt werden, Auswirkungen auf die Gehirnaktivität haben kann. Eine technische Lösung, um die Wirkungen von EMF bei der Mobiltelefonbenutzung zu verringern, stellen Mobiltelefonchips dar, die in oder auf Mobiltelefone angebracht werden. Bis heute gibt es keine systematischen Studien über die Auswirkungen der Anwendung von Mobiltelefon-Chips auf die Gehirnaktivität und die zugrunde liegenden neuralen Mechanismen.

In der vorliegenden Studie wurde untersucht, ob Handy-Chips, die auf Mobiltelefone angebracht werden, die Auswirkungen von EMFs (Elektromagnetische Felder), die durch die Strahlung von Mobiltelefonen verursacht werden, die Gehirnaktivität des Elektroenzephalogramms (EEG) reduzieren. Dreißig Teilnehmer meldeten sich in der vorliegenden Studie freiwillig. Experimentelle Bedingungen (Handy-Chip, Placebo-Chip, kein Chip) wurden in einem randomisierten Design innerhalb der Versuchspersonen aufgestellt. Spontane EEG wurde vor und nach der Handy-Exposition für zwei 2-Minuten-Sequenzen im Ruhezustand aufgezeichnet. Während der Mobiltelefon-Exposition wurde das spontane EEG für 30 Minuten während Ruhezeiten und 5 Minuten während der Durchführung eines Aufmerksamkeits-Tests (d2-R) aufgezeichnet.

Die Ergebnisse zeigten eine erhöhte Aktivität in den Theta-, Alpha-, Beta- und Gammabändern während der EMF-Exposition unter Plazebo und ohne Chip-Bedingungen. Die Anwendung des Handy-Chips verringerte die Auswirkungen von EMF auf die EEG-Gehirnaktivität und die Aufmerksamkeitsleistung signifikant. Aufmerksames Leistungsniveau wurde bezüglich der Anzahl der editierten Zeichen beibehalten. Weiterhin zeigte eine Dipol-Analyse unterschiedliche zugrunde liegende Aktivierungsmuster im Chip-Zustand im Vergleich zum Placebo-Chip und keine Chip-Bedingungen. Schließlich zeigte eine Korrelationsanalyse für die EEG-Frequenzbänder und die elektromagnetische Hochfrequenzemission signifikante Korrelationen im Placebo-Chip und keine Chip-Bedingung für die Theta-, Alpha-, Beta- und Gammabänder. Im Chip-Zustand wurde eine signifikante Korrelation von HF mit den Theta- und Alpha-Banden, nicht jedoch mit den Beta-und Gamma-Banden gezeigt. Wir nehmen an, dass eine Reduktion der EEG-Beta und -Gamma-Aktivierung den Schlüsselmechanismus bei der Verwendung von Mobiltelefonchips darstellt, der das Gehirn bei der Aufrechterhaltung seiner natürlichen Aktivität und seines Leistungsniveaus während der Mobiltelefonnutzung unterstützt.

Die in diesem Experiment verwendeten Chips werden von der deutschen Firma Gabriel-Tech hergestellt.

Die Studie wurde in der Fachpublikation „Frontiers in Neuroscience“ veröffentlicht

Quelle: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fnins.2018.00190/full

Elektromagnetische Felder schlecht für das Gedächtnis

Hochfrequente elektromagnetische Felder können sich bei der Nutzung von Mobiltelefonen nachteilig auf die Entwicklung der Gedächtnisleistung von bestimmten Gehirnregionen auswirken. Das ergab eine Studie mit fast 700 Jugendlichen in der Schweiz. Die vom Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) geleitete Studie wird am Montag, 23. Juli 2018 in der Fachzeitschrift Environmental Health Perspectives veröffentlicht.

Die Studie hat den Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und der Gedächtnisleistung bei Jugendlichen untersucht.

Die rasante Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien hat zu einer erhöhten Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF-EMF) im Alltag geführt. Die wichtigste Expositionsquelle für das Gehirn ist die Verwendung eines Mobiltelefons in der Nähe des Kopfes. Studien, die die gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF analysieren, konnten bisher jedoch keine eindeutigen Ergebnisse liefern.

Eine vom Swiss TPH durchgeführte Studie hat nun den Zusammenhang zwischen der HF-EMF-Exposition durch Mobiltelefone und der Gedächtnisleistung bei Jugendlichen untersucht. Die Studie knüpft an einen 2015 in der Fachzeitschrift Environment International veröffentlichten Bericht an und umfasst den doppelten Stichprobenumfang sowie neuere Informationen über die Absorption von elektromagnetischer Strahlung im Gehirn von Jugendlichen. Es sind die weltweit ersten epidemiologischen Studien zur Abschätzung der kumulativen Hirn-HF-EMF-Dosis bei Jugendlichen.

Gerätenutzung und Gehirnexposition bei jungen Erwachsenen

Die Studie, die am 23. Juli erscheint, ergab, dass die kumulative Hirn-HF-EMF-Exposition durch Mobiltelefone über ein Jahr hinweg einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der figuralen Gedächtnisleistung bei Jugendlichen haben kann. Damit bestätigt sie die Ergebnisse von 2015. Das figurale Gedächtnis ist hauptsächlich in der rechten Gehirnhälfte angesiedelt, und der Einfluss von HF-EMF war bei jenen Jugendlichen ausgeprägter, die ihr Mobiltelefon auch auf der rechten Seite des Kopfes benutzten. „Dies deutet darauf hin, dass vom Gehirn absorbierte elektromagnetische Strahlung für die beobachteten Zusammenhänge verantwortlich sind“, erklärte Martin Röösli, Leiter der Einheit Umwelt und Gesundheit am Swiss TPH.

Andere Aspekte der drahtlosen Kommunikation wie das Senden von Textnachrichten, Spielen oder Surfen im Internet verursachen nur eine geringe Strahlenbelastung des Gehirns und zeigten keinen Zusammenhang mit der Entwicklung der Gedächtnisleistung. „Ein Alleinstellungsmerkmal dieser Studie ist die Verwendung objektiv erhobener Nutzerdaten von Mobilfunkbetreibern“, so Röösli. Er betonte jedoch, dass weitere Forschung notwendig sei, um den Einfluss anderer Faktoren auszuschliessen.  „Zum Beispiel könnten die Studienergebnisse durch die Pubertät beeinflusst worden sein, die sich sowohl auf die Mobiltelefonnutzung als auch auf das Verhalten und die kognitiven Fähigkeiten der Teilnehmenden auswirkt.“

Die Daten, die im Rahmen der Studie Health Effects Related to Mobile phone usE in adolescentS (HERMES) erhoben wurden, betrafen den Zusammenhang zwischen der HF-EMF-Exposition und der Entwicklung der Gedächtnisleistung von fast 700 Jugendlichen über einen Zeitraum von einem Jahr. Die Teilnehmenden im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden in öffentlichen Schulen (7. bis 9. Klasse) in städtischen und ländlichen Gebieten der deutschsprachigen Schweiz rekrutiert.

Minimierung des Risikos einer HF-EMF-Belastung

Die Untersuchung der Auswirkungen von HF-EMF-Exposition auf das Gehirn ist ein relativ neues Forschungsgebiet. „Noch ist unklar, wie hochfrequente elektromagnetische Strahlung die Prozesse im Gehirnbeeinflussen könnte oder wie relevant unsere Erkenntnisse langfristig sind“, ergänzte Röösli. „Mögliche Risiken für das Gehirn können durch den Einsatz von Headsets oder Lautsprechern beim Telefonierenminimiert werden, insbesondere bei geringer Netzqualität und maximaler Leistung des Mobiltelefons.“

Über die Publikation

Die Studie wurde vom Swiss TPH in Zusammenarbeit mit dem EU-Projekt GERoNiMO durchgeführt, das darauf abzielt, das Wissen über Zusammenhänge zwischen HF-EMF und Gesundheit zu verbessern. Die Arbeiten zur Dosisberechnung wurden in Zusammenarbeit mit belgischen Wissenschaftlern durchgeführt. Das Projekt wurde durch das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft und den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert.

Foerster M., Thielens A., Joseph W., Eeftens M., Röösli M. (2018) A prospective cohort study of adolescents’memory performance and individual brain dose of microwave radiation from wireless communication. Environmental Health Perspectives. https://ehp.niehs.nih.gov/ehp2427/

Schoeni A., Roser K., Röösli M. (2015) Memory performance, wireless communication and exposure to radiofrequency electromagnetic fields: a prospective cohort study in adolescents. Environmental International. Volume 85. Page 343-351. doi.org/10.1016/j.envint.2015.09.025U29T

https://www.swisstph.ch/de/news-list/news-detail/news/mobile-phone-radiation-may-affect-memory-performance-in-adolescents/

5G-Befeuerung auf Autobahnen

Europa wird größtes 5G-Experimentierfeld

Mit der neuen Mobilfunktechnik ausgestattete Grenzkorridore sollen das Erforschen und Testen von Lösungen für vernetztes und automatisiertes Fahren länderübergreifend ermöglichen.

Europa will eine führende Rolle im aufstrebenden Markt für 5G-Technologien einnehmen. Dafür müssen die EU-Mitgliedsstaaten jedoch an einem Strang ziehen und gemeinsam agieren – trotz vieler anders gelagerter politischer Streitpunkte.

Neue 5G-Grenzkorridore sollen das Erforschen und Testen von Lösungen für vernetztes und automatisiertes Fahren länderübergreifend ermöglichen.

Auf Basis regionaler Vereinbarungen über so genannte 5G-Korridore zwischen den teilnehmenden europäischen Ländern soll nun ein europaweites Netz von 5G-Korridoren mit Hunderten von Kilometern Autobahnen entstehen, auf denen Tests durchgeführt werden.

Nach Meinung der EU-Kommission machen diese 5G-Korridore Europa zum größten Experimentierfeld für die Einführung der 5G-Technologie. Ziel ist es, daß Europa die Führungsrolle für groß angelegte Tests und die frühzeitigen Bereitstellung von 5G-Infrastrukturen bewerkstelligt. Europa will hier eine führende Rolle besetzen. Daher stellt sie 50 Mio. Euro für den Aufbau von 5G für kooperativ vernetzte und automatisierte Mobilität auf dem Netz der grenzüberschreitenden Korridore bereit.

Die EU will ein „geschütztes und sicheres Umfeld“ für die Bürger schaffen, um die Vorteile des vernetzten und automatisierten Fahrens zu nutzen. Dies dürfte wohl der Köder sein, um möglichst viele Bürger von dem ach so großen Nutzen zu überzeugen. Tatsache ist – was sich letztendlich zeigen wird – daß die Überwachung der Bürger weiter vorangetrieben wird. Vom zunehmenden Elektrosmog ganz zu schweigen.

 

Funk- und Radiostörungen durch LED-Lampen

Unsichtbare Umweltverschmutzung scheint kein Thema“

Rundfunkhörer und Funkamateure entsetzt über aktuelles Vorgehen der Regierung

Momentan dreht sich in Deutschland alles um saubere Luft. Doch was ist mit der elektromagnetischen Verschmutzung der Umwelt, die man nicht sofort riecht oder sieht?“, fragt Christian Entsfellner. Der Funkamateur ist im DARC-Vorstand tätig und kennt sich aus mit der aktuellen Gesetzeslage, die ihm große Sorgen bereitet. „Nach Analyse des neuen Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit stellen wir mit Entsetzen fest, dass trotz der Einwände und Stellungnahmen unserer Experten sowie einer Petition und mahnender Briefe hochrangiger Wissenschaftler seitens der Regierung keine klaren Regeln zur Sicherstellung eines EU-richtlinienkonformen Funkschutzes in das Gesetz eingeflossen sind. Die fortschreitende elektromagnetische Umweltverschmutzung, u.a. auch durch nicht EMV-konforme LED-Lampen, ist zwar nicht sichtbar, aber insbesondere für Radiohörer und Funkamateure deutlich hörbar“, formuliert er zu Recht empört.

Die Funkamateure machen sich schon seit Jahren Sorgen um die funktechnische Nutzbarkeit der elektromagnetischen Umwelt. Nicht nur der Amateurfunkdienst ist bedroht, auch andere funkbasierte Systeme sind betroffen. So entsprechen die Auswirkungen auf den Radioempfang beispielsweise keinesfalls dem Stand der Technik.

Auch der Bayerische Rundfunk kritisiert auf seiner technischen Webseite die zunehmend gestörten DAB+ Aussendungen. Dort heißt es „LED-Lampen sind stromsparende Lichtquellen und finden daher immer breitere Anwendung. Sie sind jedoch häufig auch die Ursache von Funkstörungen, unter anderem bei DAB+ -Programmen. Die EBU (European Broadcasting Union) hat sich dieser Thematik angenommen.“ Quelle: http://www.br.de/unternehmen/inhalt/technik/emv-normung-led-leuchtmittel-100.html.

In vielen Ballungszentren sind DAB+ Radioprogramme oft gar nicht oder nur noch mit häufigen Unterbrechungen zu empfangen. Eine zunehmende Zahl von Autokäufern, die sich auf ein angeblich rauschfreies DAB+ Radio freuen, machen zu Unrecht die KFZ- bzw. Radiohersteller dafür verantwortlich, wenn vor neuen, LED-bestückten Verkehrsampeln oder elektronischen Werbetafeln unverhoffte Empfangsaussetzer die laufende Nachrichtensendung unterbrechen.
Die Ursache liegt aber in der unzureichenden Umsetzung der EU-Richtlinie (2014/30/EU) in dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG).

So schrieb Bundesminister Gabriel während des Gesetzgebungsverfahrens an verschiedene Abgeordnete: „Seit der letzten EMVG-Novelle hat sich der Rundfunkempfangsweg noch weiter weg vom terrestrischen Empfang in Richtung Kabel und IP-TV bewegt; die Kurzwelle wird in Europa kaum noch genutzt. Verschärfte Vorschriften zum Schutz des terrestrischen Rundfunkempfangs sind daher nicht sachgerecht.“

Dieses Gesetz, welches von den Regierungsparteien unter Ablehnung einer neutralen Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten wurde, schafft keinen Funkschutz für alle international anerkannten Funkdienste, obwohl genau diese Funkdienste nach Maßgabe des Erwägungsgrundes 4 der Richtlinie 2014/30/EU (EU-EMV-Richtlinie), als rechtliche Basis zur nationalen EMVG-Novellierung, vorrangig gegen elektromagnetische Störungen zu schützen sind:

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Funkdienstnetze, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, die gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) betrieben werden, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie die an diese Netze angeschlossene Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden.“

Dieser Alleingang der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Funkschutzes, durch das neue EMVG, eröffnet der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Möglichkeit, beim Vorliegen rechtswidriger elektromagnetischer Störungen untätig zu bleiben. Damit verletzt die Bundesrepublik Deutschland internationales Recht, denn sie hat zwar die Radio-Regulations, die für alle Mitgliedsstaaten der Internationalen Fernmeldeunion verbindlich sind (vergleiche Artikel 4 Nr. 3 der ITU-Konstitution und Konvention), unterzeichnet und ratifiziert, beachtet jedoch viele der grundlegenden Forderungen dieser Regeln lediglich nach Gutdünken.

In der Richtlinie 2014/30/EU sind alle Funkdienste gemäß den Grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit gleichwertig vor nicht konformen Betriebsmitteln zu schützen. Erst der deutsche Gesetzgeber hat Abstufungen definiert und für den Rundfunk und Amateurfunkdienst Benachteiligungen eingeführt, die es der ausführenden Behörde erlauben, in Störungsfällen betroffene Rundfunkhörer und Funkamateure mit geringem Erfüllungsaufwand abzuweisen!

Die Umsetzung dieses Gesetzesinhaltes bedeutet letztlich auch für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland den Verlust des richtlinienkonformen nationalen- und internationalen Radioempfangs und damit den Verlust der Informationsfreiheit unmittelbar von den Quellen! Radiosender, insbesondere in totalitären Staaten mit Internetzensur, geben dort der Opposition eine Stimme. Für sie gibt es oft keine anderen Ausbreitungswege als das Medium Rundfunk.

„Normalbürger“, sprich alle Radiohörer sowie Fernsehzuschauer, haben ebenso wie wir Funkamateure das Nachsehen und müssen sich künftig weiter mit den bereits praktizierten, rechtlich unbestimmten Verhältnismäßigkeitsabwägungen der BNetzA bei der Störungsbearbeitung zufriedengeben. Soll heißen: Die „Interessen“ beim Betrieb von störenden Betriebsmitteln, darunter PLC-Abstrahlungen, LED-Lampen oder Schaltnetzteile, werden gegen die Verpflichtung zur vorrangigen Anwendung der Grundlegenden Anforderungen zu Unrecht einseitig abgewogen. Die Lobby elektromagnetischer Störungsoszillatoren (Einsparung von Bauteilen zur Entstörung in Leuchten und Schaltnetzteilen zur unlauteren Kostenreduzierung) dürfte indes voll zufrieden sein, dass es Herrn Gabriel im EMVG durch Bundestagsbeschluss, entgegen allem Widerstand gelungen ist, die Bundesnetzagentur von unserer elektromagnetischen Umgebung so lange fernzuhalten, bis endlich ganze öffentliche Telekommunikationsnetze ausfallen, Leib und Leben- oder höhere Sachwerte betroffen sind (§ 27 und § 28 EMVG).

„Damit hat die Politik vor einer immer weiter um sich greifenden Verschmutzung unserer elektromagnetischen Umgebung kapituliert. Anstatt endlich EU-richtlinienkonform durchzugreifen, weicht man das Gesetz weiter auf. Die naturgegebene Ressource einer weltweiten drahtlosen Kommunikation wird per Gesetz für elektromagnetische Störungen freigegeben“, so Entsfellner und führt weiter an: „Die Formulierungen in den Schreiben von Herrn Sigmar Gabriel an MdB zur EMVG-Novellierung im Jahre 2016, mit denen er zum Ausdruck bringt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ungestörten Rundfunkempfang gebe, weil ja auch Rundfunksender im Internet zur Verfügung ständen, machen sehr nachdenklich. Diese massive Einschränkung der Informationsübermittlung von der Quelle verstößt gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 5 unseres Grundgesetzes!“

Der Deutsche Amateur Radio Club e.V., Mitglied im Runden Tisch Amateurfunk (RTA), fordert von der Bundesregierung und der Exekutive (BNetzA):

  • ein klares und EU-richtlinienkonformes Bekenntnis zu einer für alle Funkdienste nutzbaren elektromagnetischen Umgebung gemäß den grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (§4, Ziff. 2 EMVG)
  • Verstöße gegen die Grundlegenden Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit zu verfolgen, und nicht EMVG-konforme Produkte unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Die Strafen für nicht konforme Produkte spürbar zu erhöhen und dem Importeur aufzuerlegen.
  • Nichtkooperative Betreiber elektromagnetischer Störungsquellen durch Zwangsgelder zur Mitarbeit und Stilllegung des betreffenden Betriebsmittels zu veranlassen.
  • Die BNetzA „kann“ zwar gemäß § 27 EMVG bei Funkstörungen tätig werden, muss es aber nicht. Die in § 27 EMVG enthaltenen Formulierungen sind Kriterien zur rein subjektiven Abwägung. Diese sind für die Exekutive (BNetzA) mit klarem Beauftragungscharakter zur Klärung und Beseitigung elektromagnetischer Störungen zweifelsfrei zu formulieren.
  • Die Arbeitsanweisung des Prüf- und Messdienstes der BNetzA muss deutlich regeln, dass die Grundrechte der Bürger (GG § 5 und EU-Grundrechte Charta § 11) entsprechend dem Stand der Technik zu schützen sind!

Kontakt zum DARC-Referat EMV:

Klaus Eichel
Tel: 07309 96080
E-Mail:
dl6ses@darc.de

Kontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im DARC e. V.:

Stephanie C. Heine und Sina Kirsch
DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal
Tel: 0561 94988-44 od. -41, Fax: 0561 94988-50
E-Mail:
pressestelle@darc.de